Die gesetzliche Absicherung ist für alle, die nach 1961 geboren sind, auf die Erwerbsminderungsrente beschränkt. Die gibt es erst, wenn man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann — in irgendeiner Tätigkeit, nicht im erlernten Beruf. Wer als Dachdecker nicht mehr aufs Dach kann, aber am Empfang sitzen könnte, bekommt nichts.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung setzt früher an: Sie zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist. Auf andere Tätigkeiten darf sie nicht verweisen, wenn der Verzicht auf abstrakte Verweisung vereinbart ist — und das ist heute Standard.
Häufigste Ursachen sind psychische Erkrankungen, nicht Unfälle. Das überrascht viele und ist der Grund, warum reine Unfallversicherungen die Lücke nicht schließen.