Die vergessene Sicherung
Ein IT-Dienstleister richtet die Datensicherung eines Kunden ein und übersieht eine Freigabe. Ein halbes Jahr später fällt ein Server aus — die Sicherung der letzten Monate fehlt. Der Kunde fordert die Kosten der Datenrekonstruktion und den Umsatzausfall. Es ist kein Gegenstand beschädigt und niemand verletzt: ein reiner Vermögensschaden, für den nur die Berufshaftpflicht eintritt.