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Krankentagegeld

Nach sechs Wochen krank wird es finanziell eng.

Der Arbeitgeber zahlt sechs Wochen weiter. Danach gibt es Krankengeld — und das liegt spürbar unter dem gewohnten Netto.

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Worum es geht

Warum die Krankentagegeld zählt

Bei längerer Krankheit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 Prozent des Nettos — und davon gehen noch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.

Unterm Strich bleiben meist um die 75 bis 80 Prozent des gewohnten Nettoeinkommens. Die Miete sinkt deswegen nicht. Ein Krankentagegeld schließt genau diese Lücke, und zwar ab dem Tag, den Sie vereinbaren.

Für Selbstständige ist die Lage schärfer: Ohne Wahlerklärung gibt es gar kein Krankengeld, und privat Versicherte haben ohnehin keinen gesetzlichen Anspruch. Dort ist das Krankentagegeld keine Ergänzung, sondern die einzige Absicherung.

Ein Fall aus der Praxis

Bandscheibenvorfall, vier Monate Ausfall

Ein Angestellter mit 3.200 Euro netto fällt vier Monate aus. Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber voll, danach kommt Krankengeld: nach Abzügen bleiben rund 2.500 Euro. Über zweieinhalb Monate summiert sich die Lücke auf etwa 1.800 Euro — bei laufender Miete und Kreditrate. Ein Krankentagegeld von 25 Euro je Tag hätte das aufgefangen.

Worauf wir achten

Die Punkte, die den Unterschied machen

Ab welchem Tag

Angestellte beginnen sinnvoll ab dem 43. Tag, wenn die Lohnfortzahlung endet. Selbstständige oft schon ab dem 15. oder 22. Tag — je früher, desto teurer.

Höhe richtig ansetzen

Das Tagegeld darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen; sonst kürzt der Versicherer im Leistungsfall. Bei schwankendem Einkommen zählt der Durchschnitt.

Nachversicherung bei Gehaltssprung

Steigt Ihr Einkommen, sollte das Tagegeld mitwachsen. Gute Tarife erlauben das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Übergang in die Berufsunfähigkeit

Krankentagegeld endet, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Wer beides hat, sollte prüfen, dass die Leistungen nahtlos ineinandergreifen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauche ich das als Angestellter wirklich?

Es hängt an Ihren Rücklagen. Wer drei Monatsausgaben auf dem Konto hat, übersteht eine kürzere Krankheit. Bei laufendem Kredit oder knapper Kalkulation ist die Lücke dagegen sofort spürbar.

Ersetzt es die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Das Krankentagegeld zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die BU bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Sie decken verschiedene Phasen ab und ergänzen einander.

Was gilt bei psychischen Erkrankungen?

Sie sind grundsätzlich mitversichert, gehören aber zu den häufigsten Gründen für Rückfragen und Leistungsprüfungen. Auf klare Formulierungen im Vertrag kommt es hier besonders an.

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