Schadenfall
Zuerst anrufen. Alles Weitere machen wir.
Im Schadenfall zählt, dass jemand rangeht. Rufen Sie durch — wir nehmen auf, melden dem Versicherer und begleiten die Regulierung.
Schadenmeldung 0159 01054683- Nichts wegwerfen. Beschädigte Sachen aufheben, bis der Versicherer entschieden hat.
- Fotos machen. Aus mehreren Richtungen, bevor Sie aufräumen.
- Nichts vorschnell unterschreiben — auch keine Kostenvoranschläge des Gegners.
Schritt 1 von 4
Angekommen.
Wir schauen uns Ihre Angaben an und melden uns — rückruf am selben werktag. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Was jetzt passiert
Drei Schritte, und Sie sind raus aus der Sache
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Wir nehmen auf
Sie schildern, was passiert ist. Wir fragen das ab, was der Versicherer später wissen will — damit es nicht zweimal gemacht werden muss.
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Wir melden
Die Meldung geht fristgerecht an den Versicherer, mit den richtigen Angaben. Wir behalten die Fristen im Blick, nicht Sie.
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Wir bleiben dran
Bei Rückfragen, Gutachtern und Kürzungen stehen wir auf Ihrer Seite. Das ist der eigentliche Grund, einen Makler zu haben.
Häufige Fragen
Im Schadenfall
Wie schnell muss ich melden?
Je nach Vertrag zwischen „unverzüglich" und einer Woche; beim Diebstahl oft binnen 48 Stunden und zusätzlich bei der Polizei. Melden Sie lieber zu früh als zu spät — eine verspätete Meldung kann die Leistung kosten.
Steigt mein Beitrag, wenn ich melde?
In der Kfz-Versicherung führt ein regulierter Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden zur Rückstufung. Bei kleinen Schäden lohnt deshalb die Rechnung, ob Selbstzahlen günstiger ist — das prüfen wir mit Ihnen, bevor gemeldet wird. In Hausrat, Gebäude und Haftpflicht gibt es keine Rückstufung.
Ich bin noch nicht Ihr Kunde. Können Sie trotzdem helfen?
Melden können Sie den Schaden nur über den Versicherer, bei dem der Vertrag läuft. Wir schauen aber gern mit Ihnen drauf und sagen Ihnen, worauf es ankommt — auch ohne dass daraus etwas folgt.
Der Versicherer will kürzen. Was nun?
Erst einmal nichts unterschreiben. Kürzungen sind häufig verhandelbar, besonders bei grober Fahrlässigkeit oder strittiger Schadenhöhe. Rufen Sie an, bevor Sie einer Abfindung zustimmen.