Kfz-Versicherungen laufen in aller Regel bis zum 31. Dezember und verlängern sich danach stillschweigend um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wer zum Jahreswechsel wechseln will, muss also spätestens am 30. November kündigen.
Entscheidend ist der Zugang, nicht der Poststempel: Die Kündigung muss am 30. November beim Versicherer angekommen sein. Ein Brief, der an diesem Tag eingeworfen wird, ist zu spät. E-Mail oder Kundenportal sind deshalb der sicherere Weg — und ein Sendenachweis gehört aufgehoben.
Läuft Ihr Vertrag nicht zum Jahresende, gilt dieselbe Ein-Monats-Frist zum jeweiligen Ablaufdatum. Das steht im Versicherungsschein unter „Versicherungsbeginn".