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Ratgeber · Kfz

Bis wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können

Der 30. November gilt für die meisten Verträge — aber er ist nicht der einzige Ausweg. Noch 77 Tage bis zum Stichtag.

Schritt 1 von 4

Wie ist Ihr Auto derzeit versichert?

Steht im Versicherungsschein — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, schätzen Sie ruhig.

Die Regel

Ein Monat vor Ablauf — meist der 30. November

Kfz-Versicherungen laufen in aller Regel bis zum 31. Dezember und verlängern sich danach stillschweigend um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wer zum Jahreswechsel wechseln will, muss also spätestens am 30. November kündigen.

Entscheidend ist der Zugang, nicht der Poststempel: Die Kündigung muss am 30. November beim Versicherer angekommen sein. Ein Brief, der an diesem Tag eingeworfen wird, ist zu spät. E-Mail oder Kundenportal sind deshalb der sicherere Weg — und ein Sendenachweis gehört aufgehoben.

Läuft Ihr Vertrag nicht zum Jahresende, gilt dieselbe Ein-Monats-Frist zum jeweiligen Ablaufdatum. Das steht im Versicherungsschein unter „Versicherungsbeginn".

Außer der Reihe

Vier Wege, die unabhängig vom 30. November gelten

Der Beitrag steigt

Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne mehr Leistung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: einen Monat ab Zugang der Mitteilung. Achtung: Eine Erhöhung allein durch die jährliche Typklassen-Anpassung zählt auch dazu, eine Verschlechterung Ihrer Schadenfreiheitsklasse dagegen nicht.

Sie kaufen ein anderes Fahrzeug

Beim Fahrzeugwechsel endet der alte Vertrag automatisch. Sie sind frei in der Wahl des neuen Versicherers — und nicht verpflichtet, beim bisherigen zu bleiben, auch wenn der das gern anders darstellt.

Nach einem Schaden

Nach jeder Schadenregulierung haben beide Seiten ein Kündigungsrecht, meist bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlung. Das gilt auch für Sie — nicht nur für den Versicherer.

Das Fahrzeug wird abgemeldet

Bei einer Abmeldung geht der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Die läuft in der Regel bis zu 18 Monate und schützt das Fahrzeug im Stand — ein oft übersehener Vorteil.

Reihenfolge

Erst den neuen Vertrag, dann kündigen

Kündigen Sie nie, bevor die Annahme des neuen Versicherers vorliegt. Ohne Versicherungsbestätigung darf das Fahrzeug nicht gefahren werden, und nicht jeder Antrag wird angenommen — bei Vorschäden oder bestimmten Fahrzeugen schon gar nicht.

Der bequemere Weg: Der neue Versicherer übernimmt die Kündigung für Sie. Das ist üblich und kostet nichts. Wir machen das ebenfalls, wenn Sie über uns wechseln.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt beim Wechsel?

Nein. Der alte Versicherer meldet Ihre Schadenfreiheitsklasse an den neuen — das ist geregelt und passiert ohne Ihr Zutun. Unterschiede gibt es nur darin, wie großzügig einzelne Versicherer die Klasse in Rabatt umrechnen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Prüfen Sie trotzdem die Sonderfälle oben — eine Beitragserhöhung im Frühjahr eröffnet ein neues Fenster, und die kommt häufiger, als man denkt.

Muss die Kündigung schriftlich sein?

Textform genügt, also auch E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Wichtig sind Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen und ein klarer Kündigungswille zum richtigen Termin.

Soll ich Ihren Vertrag einmal ansehen?

Kostenlos und unverbindlich. Wenn Ihr jetziger der bessere ist, sage ich Ihnen das.