Greift: reine Prämienerhöhung
Der Versicherer hebt den Tarif an, die Bedingungen bleiben gleich. Klassischer Fall, Sonderkündigungsrecht besteht.
Ratgeber · Kfz
Eine Beitragserhöhung öffnet ein Fenster von einem Monat. Es schließt sich schnell, und nicht jede Erhöhung zählt.
Schritt 1 von 4
Wir schauen uns Ihre Angaben an und melden uns — rückruf am selben werktag. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Die Grundlage
Erhöht ein Versicherer die Prämie, ohne die Leistung entsprechend auszuweiten, darf der Kunde den Vertrag kündigen — und zwar innerhalb eines Monats ab dem Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung greifen sollte.
Praktisch heißt das: Die Beitragsrechnung, die im November ins Haus flattert, ist oft mehr als eine Rechnung. Steht dort ein höherer Betrag als im Vorjahr, prüfen Sie genau — das Fenster steht dann offen, selbst wenn der 30. November längst vorbei ist.
Der feine Unterschied
Der Versicherer hebt den Tarif an, die Bedingungen bleiben gleich. Klassischer Fall, Sonderkündigungsrecht besteht.
Wird Ihr Fahrzeugmodell in eine teurere Typklasse eingestuft und steigt dadurch der Beitrag, gilt das ebenfalls als Erhöhung.
Nach einem Schaden werden Sie zurückgestuft, der Beitrag steigt. Das ist keine Erhöhung durch den Versicherer, sondern eine vereinbarte Folge — kein Sonderkündigungsrecht.
Mehr Fahrleistung gemeldet, den Fahrerkreis erweitert, Vollkasko ergänzt: Steigt der Beitrag deshalb, ist das Ihre Entscheidung gewesen.
Ein Fall aus der Praxis
Ein Kunde bekommt Mitte November die Jahresrechnung: 71 Euro mehr als im Vorjahr, bei gleichem Fahrzeug und ohne Schaden. Im Anschreiben steht der Hinweis auf die Typklassen-Anpassung — klein, aber rechtlich wirksam. Damit lief die Monatsfrist, obwohl der 30. November noch gar nicht erreicht war. Solche Briefe landen oft ungelesen im Ordner. Wer sie liest, hat einen Monat länger Zeit als alle anderen.
Häufige Fragen
Ab Zugang der Mitteilung, also dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen im Kasten lag. Im Streitfall muss der Versicherer den Zugang beweisen — im Zweifel gilt das spätere Datum zu Ihren Gunsten.
Es hilft, ist aber nicht zwingend. Schreiben Sie „Kündigung wegen Beitragserhöhung zum …" — dann ist klar, worauf Sie sich stützen, und der Versicherer kann die Frist nicht falsch anlegen.
Dann entfällt der Kündigungsgrund rückwirkend — ein durchaus üblicher Zug, um Kunden zu halten. Ob das Angebot dann noch marktgerecht ist, ist eine zweite Frage. Ein Vergleich lohnt trotzdem.
Kostenlos und unverbindlich. Wenn Ihr jetziger der bessere ist, sage ich Ihnen das.