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Ratgeber · Kfz

Teilkasko, Vollkasko — oder reicht die Haftpflicht?

Die verbreitete Regel „ab fünf Jahren keine Vollkasko" ist eine Faustregel, kein Rechenweg. Es kommt auf etwas anderes an.

Schritt 1 von 4

Wie ist Ihr Auto derzeit versichert?

Steht im Versicherungsschein — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, schätzen Sie ruhig.

Die Grundlage

Wer zahlt eigentlich was

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen. Ihr eigenes Fahrzeug ist darin nicht versichert — kein Cent.

Die Teilkasko deckt Schäden, auf die Sie keinen Einfluss haben: Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildunfälle mit Haarwild, Glasbruch, Marderbiss. Kein Verschulden, keine Rückstufung.

Die Vollkasko umfasst die Teilkasko und ergänzt sie um selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Nur sie zahlt, wenn Sie gegen die Garagenwand fahren oder auf einen Vordermann auffahren.

Die Entscheidung

Woran Sie sie festmachen sollten

Was kostet ein Totalschaden Sie wirklich?

Nicht der Zeitwert entscheidet, sondern was ein gleichwertiger Ersatz heute kostet — und ob Sie den aus eigener Tasche zahlen könnten, ohne dass es weh tut.

Läuft eine Finanzierung?

Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen verlangt die Bank praktisch immer Vollkasko. Ein Totalschaden tilgt den Kredit nicht — die Raten laufen weiter.

Wie hoch ist Ihre Schadenfreiheitsklasse?

In hohen SF-Klassen kostet Vollkasko oft erstaunlich wenig mehr als Teilkasko. Der Vergleich lohnt gerade dann, wenn man ihn für sinnlos hält.

Selbstbeteiligung als Stellschraube

150 Euro in der Teilkasko und 300 in der Vollkasko sind ein guter Ausgangspunkt. Höhere Beträge senken den Beitrag spürbar — sinnvoll nur, wenn die Summe im Ernstfall verfügbar ist.

Ein Fall aus der Praxis

Sieben Jahre alt, Vollkasko gekündigt

Ein Kunde stuft nach sieben Jahren auf Teilkasko herab — die Faustregel sagt ja, das Auto sei es nicht mehr wert. Vier Monate später übersieht er beim Rangieren einen Poller: Kotflügel und Tür, Reparatur im mittleren vierstelligen Bereich. Die Teilkasko zahlt nichts, denn selbst verschuldete Schäden sind nicht gedeckt. Die Ersparnis der vier Monate lag bei rund 60 Euro.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Zahlt die Teilkasko bei jedem Wildunfall?

Im Grundschutz nur bei Haarwild — Reh, Wildschwein, Hase. Kollisionen mit Hunden, Kühen oder Vögeln sind nur gedeckt, wenn „Zusammenstoß mit Tieren aller Art" vereinbart ist. Dieser Einschluss kostet wenig und fehlt oft.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Rot überfahren, Handy am Ohr, Sekundenschlaf. Ohne den Verzicht auf den Einwand darf der Versicherer die Leistung nach Schwere des Verschuldens kürzen — bis auf null. Gute Tarife verzichten darauf; das ist eines der wichtigsten Merkmale überhaupt.

Kann ich unterjährig von Voll- auf Teilkasko wechseln?

In der Regel ja, meist zum Monatsersten. Der Beitrag wird anteilig erstattet. Umgekehrt geht es genauso — ein Wechsel zur Vollkasko ist jederzeit möglich, etwa bei einem neuen Fahrzeug.

Soll ich Ihren Vertrag einmal ansehen?

Kostenlos und unverbindlich. Wenn Ihr jetziger der bessere ist, sage ich Ihnen das.